- Rückrufaktion
- Rụ̈ck|ruf|ak|ti|on 〈f. 20; Wirtsch.〉 Aktion, in der ein Hersteller dazu auffordert, ein mit Mängeln behaftetes Produkt (auf seine Kosten) nachbessern zu lassen od. zurückzusenden ● die \Rückrufaktion des Automobilherstellers verursacht erneute Kosten
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Rụ̈ck|ruf|ak|ti|on, die:Aktion, in der der Hersteller dazu auffordert, bestimmte mit Mängeln behaftete Produkte (einer Serie o. Ä.) zurückzugeben bzw. in einer Vertragswerkstatt nachbessern zu lassen.* * *
Rụ̈ck|ruf|ak|ti|on, die: Aktion, in der der Hersteller dazu auffordert, bestimmte mit Mängeln behaftete Produkte (einer Serie o. Ä.) zurückzugeben bzw. in einer Vertragswerkstatt nachbessern zu lassen: Die Grundig AG und Quelle International haben eine R. für bestimmte Farbfernsehtischgeräte und Videogeräte angekündigt (MM 22./23. 10. 83, 1).
Universal-Lexikon. 2012.